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SWK 23, 15. August 2005, Seite 92

Keine "Meistbegünstigung" im Gemeinschaftsrecht?

Mit Spannung war das Urteil des EuGH in der Rechtssache D. erwartet worden. Der EuGH hatte dabei Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, ob es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen bewirken darf, dass der Staat A einen im Staat B Ansässigen besser als einen im Staat C Ansässigen behandelt. Der EuGH hat diese Frage im konkreten Fall zur Überraschung vieler Experten, die davon ausgegangen waren, aus dem Gemeinschaftsrecht könnte sich innerhalb der EU die Verpflichtung zur "Meistbegünstigung" ergeben, bejaht. In der August-Ausgabe der SWI analysiert Prof. Dr. Michael Lang das Urteil und zeigt zahlreiche Widersprüche zur Vorjudikatur des EuGH auf. Die "Meistbegünstigung" muss auch nach diesem Urteil noch nicht völlig vom Tisch sein: Prof. Lang weist auf Konstellationen hin, in denen es sich der EuGH offen gelassen hat, doch noch eine Verpflichtung zur Meistbegünstigung anzunehmen. Prof. Lang stellt das Urteil aber auch in einen größeren Kontext und überlegt, ob dieses Urteil einen grundsätzlichen Wandel in der Rechtsprechung des EuGH dahin gehend einleiten könnte, dass den Mitgliedstaaten in Hinkunft möglicherweise ein größerer Spielraum zur nation...

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