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SWK 33, 20. November 2005, Seite R 88

EuGH: Einrichtung mit sozialem Charakter

Mehrwertsteuer: Private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht können Status einer Einrichtung mit sozialem Charakter für Zwecke der Steuerbefreiungen haben

Urteilstenor des EuGH:

1. Das Wort "charitable" in der englischen Sprachfassung von Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g und h der 6. MwSt-RL stellt einen eigenständigen Begriff des Gemeinschaftsrechts dar, der unter Berücksichtigung aller Sprachfassungen der 6. MwSt-RL auszulegen ist.

2. Der Begriff "von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" in Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g und h der 6. MwSt-RL schließt private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht nicht aus.

3. Das nationale Gericht hat unter Berücksichtigung insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und der steuerlichen Neutralität sowie des Inhalts der fraglichen Dienstleistungen und der Bedingungen ihrer Erbringung zu prüfen, ob die Anerkennung einer privaten Einrichtung mit Gewinnerzielungsabsicht - die deshalb nicht den Status einer "charity" nach innerstaatlichem Recht hat - als Einrichtung mit sozialem Charakter für die Zwecke der Steuerbefreiungen des Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. g und h der 6. MwSt-RL das d...

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