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ÖBA 2, Februar 2019, Seite 150

FX-Kredit: keine Pflicht zur Aufklärung über das „Stützungsrisiko“

§§ 907b, 988, 1293, 1299 ABGB; § 1 WAG 2007

Die Bank ist nicht verpflichtet, den Fremdwährungskreditnehmer über die Möglichkeit einer Änderung der Währungspolitik der SNB aufzuklären.

Aus der Begründung:

Mit Kreditvertrag vom nahmen die Kl bei der Bekl einen endfälligen FX-Kredit in CHF in Anspruch, wobei die Rückzahlung über TT erfolgen sollte. Anlässlich der Kreditaufnahme wurden die Kl ordnungsgemäß beraten und auch auf das Wechselkursrisiko hingewiesen.

Ab entschloss sich die SNB dazu, den Wechselkurs von 1 CHF mit einem Gegenwert von € 1,20 zu stützen, was den Kl bekannt war. Die Bekl informierte die Kl regelmäßig über den Stand des Kredits und machte sie angesichts der Deckungslücke auch auf die Möglichkeit risikominimierender Maßnahmen, insb die Vornahme einer Konvertierung des Kredits, aufmerksam, was die Kl ablehnten. Am beendete die SNB die Stützung des Wechselkurses, was dazu führte, dass der Wechselkurs des CHF gegenüber dem Euro rapide fiel. Die Kl haben den Kredit bis heute nicht konvertiert.

Die Kl erhoben eine Schadenersatzklage. Die Bekl habe ihre Beratungspflicht verletzt, weil sie die Kl nach Einführung der Wechselkursstützun...

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