Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 2005, Seite 853

Steuerfestsetzungen im Rahmen von Insolvenzverfahren

Verbesserung oder (schlichte) Neuregelung von § 36 EStG?

Stephanie Fröhlich und Peter Unger

Sanierungsgewinne wurden - zunächst nur in der Rechtsprechung, später auch im EStG - stets steuerlich begünstigt. Begründet wurde dies insbes. mit dem volkswirtschaftlichen Vorteil aus der Vermeidung von Unternehmensliquidationen. Gerade in Krisensituationen benötigt ein Unternehmen liquide Mittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes; durch die oftmals hohe Ertragsteuerbelastung auf den Wert von erlassenen Verbindlichkeiten können Unternehmenssanierungen vereitelt werden.Der vorliegende Beitrag untersucht die sich im Laufe der Zeit veränderte rechtspolitische Ausrichtung von § 36 EStG - unter Berücksichtigung des Entwurfes zum AbgÄG 2005 - sowie die zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Vermeidung einer effektiven Steuerlast.

Unter Sanierungsgewinnen versteht das Einkommensteuergesetz "Gewinne, die durch Vermehrung des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden sind". Sanierungsgewinne sind heute grundsätzlich steuerpflichtig (§ 36 Abs. 1 EStG); für die in § 36 Abs. 2 EStG taxativ aufgezählten Ausnahmen gibt es eine ermäßigte Besteuerung.

1. Geschichtliche Entwicklung

Nach einer Entscheidung des RFH aus dem Jahr 1927 gewähren Glä...

Daten werden geladen...