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Spekulation - Schenkung oder Anschaffung
Spekulation - Schenkung oder Anschaffung (§ 30 EStG)
Im Jahr 1991 wurde eine Liegenschaft von einer 1904 geborenen Frau gegen eine Einmalzahlung von 109.000 Euro, eine lebenslange monatlich Rente von 3270 Euro sowie ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht erworben. 1996 starb diese Frau und die Bfr. hatten bisher 301.955 Euro aufgewandt. 1997 wurde das Grundstück um 843.000 Euro verkauft. Ist die Anschaffung als Schenkung bzw. gemischte Schenkung zu behandeln, dann liegt beim Verkauf kein Spekulationstatbestand vor, weil die Besitzzeit der Voreigentümerin in die Zehnjahresfrist eingerechnet wird. Eine gemischte Schenkung liegt bei einem krassen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Dass der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen kapitalisierte Ankaufspreis weniger als 254.350 Euro beträgt, ist ein Indiz dafür, dass auf Grund des hohen Verkaufspreises bereits im Zeitpunkt des Ankaufes ein offenbares Missverhältnis bestanden hat (, 0008).