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Geschäftsführer: DB
• Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass bei der Sachverhaltsfeststellung, ob ein Unternehmerwagnis vorliege, der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung die wesentliche Bedeutung beizumessen ist. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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