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SWK 22, 1. August 2004, Seite 48

Geschäftsführer: DB

Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass bei der Sachverhaltsfeststellung, ob ein Unternehmerwagnis vorliege, der nach außen in Erscheinung tretenden tatsächlichen Abwicklung der Leistungsbeziehung die wesentliche Bedeutung beizumessen ist. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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