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SWK 22, 1. August 2004, Seite 48

Getränkesteuer Wien

I. Z. m. der Rückzahlung von Getränkesteuer auf alkoholische Getränke werden die Kalkulationsgrundlagen wesentliche Beweismittel sein. Derartige Kalkulationsunterlagen müssen, um die Überwälzungsfrage eindeutig zu klären, möglichst das gesamte Warenangebot an alkoholischen Getränken und den gesamten Rückzahlungszeitraum betreffen, um auszuschalten, dass kurzfristige Preisreduktionen (Aktionen) oder ein einzelnes Produkt mit besonders geringem Rohaufschlag das Ergebnis verzerrt. Anhand solcher Kalkulationsunterlagen wird sich der Rohaufschlag ermitteln lassen, dessen Abweichung von durchschnittlichen Rohaufschlägen, wie im WIFO-Gutachten dargestellt, ein Gradmesser für die Überwälzung sein kann. - (§ 185 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0153, u. w.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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