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Das neue Nachbarschaftsrecht
Die nachbarrechtlichen Teile des Zivilrechts-Änderungsgesetzes 2004 (BGBl. Nr. 91/2003) sind mit in Kraft getreten. Den Grundstückseigentümern und anderen Nutzungsberechtigten wird nun erstmals ein „Recht auf Licht", also ein Abwehranspruch gegen den übermäßigen Schattenwurf fremder Bäume und Pflanzen, eingeräumt. Außerdem wird das Selbsthilferecht zum Abschneiden von überwachsenden Ästen und Wurzeln modifiziert. Mehr zu diesen Neuerungen auf der Homepage des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/aktuelles/download/info_neues_nachbarschaftsrecht2004.pdf.