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Ausländische Pensionen
Ausländische Pensionen (§ 25 Abs. 1 Z 3 EStG)
Altersrenten aus einer ausländischen Sozialversicherung können wiederkehrende Bezüge nach § 29 Z 1 EStG oder Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit darstellen. Unter die nicht selbstständigen Einkünfte fallen ausländische Pensionen nur dann, wenn sie auf als Werbungskosten absetzbare Pflichtbeiträge zurückzuführen sind. Pensionseinkünfte auf Grund freiwillig entrichteter Beiträge zu einer ausländischen Sozialversicherung stellen wiederkehrende Bezüge dar ().