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SWK 22, 1. August 2004, Seite K 20

Teilbetriebsaufgabe

Teilbetriebsaufgabe (§ 24 EStG)

Bei einem Teilbetrieb handelt es sich um einen organisch in sich geschlossenen mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteten Teil eines Gewerbebetriebes, der es auf Grund seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Ein Fliesenleger, der seinen einheitlichen Betrieb an zwei Standorten führt und den einen Standort aufgibt und alle Wirtschaftsgüter in den zweiten Standort überführt, kann das damit leer stehende Betriebsgebäude am ersten Standort nur entnehmen. Es liegt keine tariflich begünstigte Teilaufgabe vor ().

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