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SWK 22, 1. August 2004, Seite 126

EU-Verfahren gegen Umsatzsteuerbefreiung für Busunternehmer

EU-Richtlinie schreibt Einhebung der Steuer auch für kleine Unternehmen vor

(APA) - Die EU-Kommission hat am ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Umsatzsteuerbefreiung für international tätige Personenbeförderungsunternehmen eingeleitet. Laut österreichischem Recht können Busunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro jährlich auf die Zahlung der Umsatzsteuer verzichten. Für die EU-Kommission handelt es sich dabei um eine Verletzung der EU-Umsatzsteuerrichtlinie, die die Einhebung und Deklarierung dieser Steuer durch die nationalen Behörden vorschreibt.

Wie die EU-Kommission weiter mitteilte, habe sich Österreich auf eine Bestimmung der Richtlinie berufen, wonach für Unternehmen mit geringem Umsatz eine pauschalierte Einhebung der Umsatzsteuer möglich sei. Diese Argumentation lässt die Brüsseler Behörde allerdings nicht gelten, weil das österreichische System auf eine völlige Nichtzahlung der Umsatzsteuer für diese Unternehmen hinauslaufe.

Die österreichische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die begründete Stellungnahme der EU-Kommission zu reagieren. Fällt die Antwort aus Sicht der EU-Behörde nicht zufriedenstellend aus, dürfte es zu ein...

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