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ÖBA 2, Februar 2019, Seite 79

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Spekulative Immobilienfinanzierung

Ausgelöst durch Interpretationen der EBA aufgrund von Anfragen aus der Kreditwirtschaft (mehrere EBA-Q&As 2017 und 2018) wird die derzeitige Auslegung zur Definition der spekulativen Immobilienfinanzierung gemäß Art. 4 Abs. 1 Z 79 CRR verschärft. Die EBA könnte so verstanden werden, dass bei Absicht, eine Immobilie mit Gewinn wiederzuverkaufen, von einer spekulativen Immobilienfinanzierung auszugehen sei. Das würde einen sprunghaften Anstieg der RWAs für Immobilienkredite (von derzeit 35% bzw. 50% auf 150%) bewirken und damit zu einer spürbaren Verteuerung von Immobilienkrediten führen. Die EZB hat dafür eine Frist bis Mitte 2019 für die signifikanten Institute gesetzt.

Klarstellung durch die FMA

Mitte Dezember hat die FMA Klarstellungen zu ihrem Rechtsverständnis getroffen. Aufgrund intensiver Bemühungen der Bundessparte ist es gelungen, für das Neugeschäft eine Quotenlösung zu erreichen, wenngleich der Schwellenwert mit 51% erforderliche Vorverwertung hoch ist. Wir hatten eine solche Quotenlösung gefordert, da sie auch der zukünftigen Basel-IV-Regelung entsprechen wird, wonach ein signifikanter Anteil bereits verwertet sein muss, um ein...

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