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SWK 29, 15. Oktober 2004, Seite 65

EuGH: Ärztliche Gutachten

Mehrwertsteuer: Ärztliche Gutachten über den Gesundheitszustand im Hinblick auf den Anspruch auf Invaliditätspenison sind steuerpflichtig

Urteilstenor des EuGH:

Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. c der 6. MWSt-RL ist dahin auszulegen, dass die darin normierte Mehrwertsteuerbefreiung nicht für die Leistung eines Arztes gilt, die in der Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person im Hinblick darauf besteht, Anhaltspunkte zu gewinnen, die für oder gegen einen Antrag auf Zahlung einer Invaliditätspension sprechen. Dass der medizinische Sachverständige von einem Gericht oder einer Pensionsversicherungsanstalt beauftragt wurde, ist hierfür ohne Belang.

(, Unterpertinger, Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Landesgerichts Innsbruck)

Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf die Frage, ob die Erstellung eines Gutachtens durch einen vom vorlegenden Gericht (LG Innsbruck) beauftragten medizinischen Sachverständigen umsatzsteuerpflichtig ist. Im Lichte des vorliegenden Urteils wurde Rz. 946 der UStR 2000 zunächst mit Erlass vom (Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 - „laufende Wartung") dahin gehen...

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