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SWK 29, 15. Oktober 2004, Seite 161

Checkliste und Fahrplan zum Informationsverlangen eines GmbH-Gesellschafters

Ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit

Christian Fritz

In vielen kleinen und mittelständischen GmbH-Unternehmen befinden sich Geschäftsführung und Kapitalmehrheit in einer Hand. Natürlich gibt es auch GmbH-Gesellschafter, die nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind und auch sonst keinen Einblick in die laufenden Geschäfte des gesellschaftlichen Unternehmens haben. Damit diese Gesellschafter die Chancen und Risiken ihrer Kapitalbeteiligung (aus eigenem Recht) einschätzen und sich eine (eigene) Entscheidungsgrundlage für wichtige Abstimmungen in der Generalversammlung schaffen können, besteht ein umfassendes Informationsrecht für Gesellschafter (§ 22 Abs. 2 GmbHG).

Auf dieser Rechtsgrundlage besteht Anspruch auf Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsicht in ihre Unterlagen.

Besondere praktische Bedeutung erlangt dieses Recht

• zur Vorbereitung einer Beschlussfassung über - für die GmbH existenzielle - Geschäftsführungsmaßnahmen

• zur Überprüfung der strategischen Ausrichtung der Geschäftsleitung in der Krise der GmbH und

• bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der GmbH.

Um die gewünschten Informationen zu erhalten, haben Gesellschafter und ihre Berater folgende drei Phasen zu unterscheiden:

Informationsverlangen des Gesellschafter...

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