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SWK 29, 15. Oktober 2004, Seite 160

Maßnahmen gegen Sozialbetrug

Das Justizministerium hat mit dem Entwurf eines Sozialbetrugsgesetzes zur Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich des „Sozialbetrugs" in strafrechtlicher Hinsicht Maßnahmen gegen den „Sozialversicherungsbetrug" in Form von Scheinanmeldungen sowie gegen die organisierte Schwarzarbeit vorgeschlagen. Konkret wird vor allem ein neuer Tatbestand ausdrücklich gegen „Sozialbetrug" (§ 153d StGB) für Fälle betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie ein weiterer Tatbestand gegen „organisierte Schwarzarbeit" (§ 153e StGB) in Form unternehmensähnlicher Organisation illegaler Erwerbstätigkeit oder der führenden Tätigkeit in einem größeren Personenkreis illegal erwerbstätiger Personen geschaffen. Davon abgesehen beinhaltet der Entwurf zivilrechtliche Maßnahmen im Bereich des Firmenbuch- und des Konkursverfahrens, deren Ziel es ist, die Abwicklung des Konkursverfahrens bzw. die Einleitung eines Löschungsverfahrens möglichst nicht aufzuhalten und zum Zweck des Sozialbetrugs gegründete Scheinfirmen möglichst schnell „enttarnen" und löschen zu können. Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Firmenbuchgesetz, die Konkursordnung, das Gesetz über Gesellschaften mit...

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