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SWK 29, 15. Oktober 2004, Seite 839

Bestätigungen über Auszahlungen sind keine Gutschriften

Über Aufforderung des Finanzamtes legte der Bw., ein Kleinunternehmer, Bestätigungen vor, auf denen die an ihn geleisteten Zahlungen angeführt waren und die nachstehenden Vermerk beinhalteten „incl. 20 % USt" bzw. „excl. 20 % USt, keine Auszahlung der MwSt". Das Finanzamt erachtete diese Bestätigungen als Gutschriften und schrieb die Umsatzsteuer aufgrund der Vorschrift des § 11 Abs. 12 UStG vor.

In der Berufung brachte der Bw. vor, dass er weder Abrechnungen noch Bestätigungen über Gutschriften, außer den vorgelegten Jahresaufstellungen, erhalten habe. Zudem müssten Gutschriften unter anderem auch die Erfordernisse einer Rechnung erfüllen, insbes. den korrekten Ausweis der Umsatzsteuer.

Der UFS stellte in seiner Entscheidung fest, dass in Gutschriften, in denen der Leistungsempfänger über die Leistung abrechnet, ebenso wie in Rechnungen die getrennte Angabe des Entgelts, der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag und der Steuersatz angeführt sein müssen. Bei den gegenständlichen Bestätigungen sei jedoch nur der Steuersatz angeführt.

Letztlich hob der UFS jedoch den Bescheid gem. § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz auf, da es diese einerseits verabsäumt hatte sich mit dem Berufung...

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