Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftlich wertloses Pfandrecht an rechtlich inexistentem Superädifikat
Entscheidend dafür, ob ein Superädifikat vorliegt, ist zwar grundsätzlich die fehlende Belassungsabsicht des Erbauers, sie muss jedoch in äußerlich kundbarer Weise zutage treten. Die erforderliche Publizität fehlt etwa, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mit „seiner“ Ein-Mann-GmbH einen Mietvertrag abschließt, den er jederzeit wieder „mit sich selbst“ verändern kann, sodass die Belassung des Gebäudes allein von seinem Willen abhängt.
Aus den Entscheidungsgründen:
Mag. S S (kurz: Gesellschafterin) ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der W GesmbH (kurz: Schuldnerin), über deren Vermögen am das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Darüber hinaus war die Gesellschafterin ursprünglich Eigentümerin der Liegenschaft … (kurz: Liegenschaft). Diese Liegenschaft verkaufte die Gesellschafterin samt darauf mit festem Fundament erbautem Gebäude am an die Nebenintervenientin.
Bereits am hatte die Gesellschafterin mit der Schuldnerin (diese vertreten durch die Gesellschafterin) betreffend die Liegenschaft einen Mietvertrag auf die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen...