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SWK 4, 5. Februar 2004, Seite S 202

Einnahmen


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Einnahmen (Kennzahl 9460)
Unter Kennzahl 9460 sind sämtliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Einkunftsquelle in einer Summe anzuführen. Zu den Einnahmen gehören insbesondere auch Ablösen, Mietzinsvorauszahlungen oder weiterverrechnete Betriebskosten (diese können bei mietengeschützten Objekten, die der Verrechnungspflicht nach § 21 Mietrechtsgesetz unterliegen, auch als durchlaufende Posten behandelt werden, vgl. Rz. 6401 ff. der EStR 2000).
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