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ÖBA 10, Oktober 2015, Seite 699

EBA kündigt weitere Evaluierungsmaßnahmen zur NSFR und Leverage Ratio an

Am kündigte die EBA weiterführende Analysen zur Net Stable Funding Ratio sowie zur Leverage Ratio (NSFR und LR) an. Die beiden Kennzahlen wurden vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Zuge der Finanzkrise zur Förderung einer stabilen Finanzierungspolitik und zur Unterbindung eines exzessiven Leverage-Aufbaus in Kreditinstituten entwickelt und wurden über die CRR in das europäische Bankenaufsichtsrecht integriert.

Gemäß Artikel 510 Abs 1 und 2 sowie Artikel 511 Abs 1 CRR ist die EBA dazu verpflichtet, bis sogenannte „Calibration Reports“ zu verfassen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat zu übermitteln. Auf Basis dieser Reports werden die künftigen NSFR- und LR-Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalitätsgedanken, Anwendungsbereich sowie Einfluss auf bestimmte Märkte und Aktivitäten finalisiert:

Proportionalität: Die EBA ist angehalten, Reporting-Anforderungen proportional zur Kreditinstitutsgröße und -komplexität zu gestalten, um den administrativen Aufwand für kleinere Kreditinstitute angemessen zu beschränken. Zudem soll die Möglichkeit verschiedener NSFR-Kalibrierungen untersucht werden, sodass je nach Größe, Geschäftsmodell und Risiko...

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