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ÖBA 10, Oktober 2015, Seite 698

Kundmachung des AltFG, der UCITS V-Umsetzung, des Bankenpakets und des ESAEG

Am wurden insgesamt vier neue Gesetze und Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Namentlich sind dies das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), die Änderung des InvFG 2011 und des ImmoInvFG (UCITS V-Umsetzung), das sog „Bankenpaket“ sowie das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG).

Alternativfinanzierungsgesetz

Das AltFG schafft gesetzliche Rahmenbedingungen für die Finanzierung durch alternative Finanzierungsformen („Crowd-Funding“) mit einheitlichen Mindestinformations- und Veröffentlichungspflichten.

Die Ausgabe von alternativen Finanzinstrumenten nach dem AltFG ist bis zu einem Gesamtwert von EUR 1,5 Mio pro Kalenderjahr und EUR 5.000 pro Anleger erlaubt. Von einem Anleger kann ein höherer Betrag entgegengenommen werden, wenn er dabei höchstens ein Jahressechstel seines Nettoeinkommens oder maximal ein Zehntel seines Finanzanlagevermögens investiert. Zudem soll der Gesamtwert aller emittierten alternativen Finanzinstrumente den Betrag von EUR 5 Mio in sieben Jahren nicht übersteigen. Am trat das AltFG in Kraft.

UCITS V-Umsetzung

Die Novelle des InvFG 2011 und des ImmoInvFG soll insbesondere risikoadäquate und transparente Vergütungsstrukturen schaffen und die Aufgab...

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