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SWK 20, 15. Juli 2004, Seite R 46
Haftungsbescheid
• Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig. - (§ 207 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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