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Umbuchung eines Guthabens auf das Abgabenkonto eines Dritten
Das Finanzamt ist berechtigt, ein durch Einkommensteuergutschriften auf dem Abgabenkonto einer Person entstandenes Guthaben mit einem Rückstand auf dem Abgabenkonto eines Dritten aufzurechnen und von Amts wegen umzubuchen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person an einer GmbH & Co KG bloß formal beteiligt und die gemeinschaftliche Betätigung gegenüber dem Finanzamt nur vorgetäuscht war, um damit die Steuerpflicht bzw. das wahre Ausmaß der Steuerpflicht des Dritten, der das Unternehmen in Wahrheit allein betrieben hat, zu verdunkeln, und dass es der Dritte im Innenverhältnis übernommen hatte, die dadurch entstehenden Einkommensteuerschulden dieser Person (im Berufungsfall: aus dem Vermögen der GmbH & Co KG) zu bezahlen. (UFS Graz, , RV/0002-G/04)