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SWK 20, 15. Juli 2004, Seite 669

Umsatzsteuerpflicht für Werbegeschenke

Anwendungsbereich und kritische Betrachtung des neuen Tatbestandes

Barbara Slawitsch

Seit wird gem. § 3 Abs. 2 UStG in Umsetzung von Art. 5 Abs. 6 der 6. MwSt-RL die Entnahme eines Gegenstandes für „jede andere unentgeltiche Zuwendung" einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Nach der Rechtsprechung des EuGH werden von dieser Bestimmung auch Zuwendungen zu Zwecken des Unternehmens erfasst. Die Zuwendung von Werbegeschenken unterliegt daher nunmehr der Steuerpflicht. Bei der Anwendung dieser neuen Bestimmung stellen sich viele Zweifels- und Abgrenzungsfragen. Gegen den neuen Tatbestand bestehen außerdem steuersystematische Bedenken.

I. EinleitungMit BGBl. I Nr. 134/2003 wurde mit Wirkung ab das umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsrecht geändert und an die Vorgaben und die Systematik der 6. MWSt-RL angepasst. Nach § 3 Abs. 2 UStG werden Entnahmen für unentgeltliche Zuwendungen einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt. Darunter werden i. S. d. Rechtsprechung des EuGH auch Zuwendungen von Werbegeschenken verstanden. Bisher war die Lieferung von Werbegeschenken in Österreich nicht steuerbar. Dem Unternehmer stand für die zu diesem Zweck bezogenen Leistungen der Vorsteuerabzug zu, die nachfolgende Zuwendung der Werbegeschenke wurde weder als Lieferung (mangels Gegenleistung) noch als Eigenverb...

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