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SWK 20, 15. Juli 2004, Seite 654

Nochmals: Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie

Eine Replik zu den Ausführungen des BMF

Elmar Giesinger

Im SWK-Heft 17 vom hat das BMF seine Rechtsansicht betreffend der Rechtzeitigkeit der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie kundgemacht. Das BMF stützt seine Ansicht auf die Kommentatoren Doralt und Hofstätter/Reichel, die jedoch dieses Thema nicht eingehend besprechen, sowie insbesondere auf die Entscheidung des -F/03.

I. UFS-Entscheidung vom , RV/0203-F/03

In dieser Berufungsentscheidung hat der UFS die Berufung deshalb als unbegründet abgewiesen, da der Antrag auf Prämiengutschrift ebenso wie das erforderliche Verzeichnis unbestritten erst nach der Einkommensteuererklärung eingereicht worden seien. Wie vorher das Finanzamt führt der UFS zunächst aus, dass der Gesetzgeber das Verfahren betreffend die Geltendmachung der Prämie vom Veranlagungsverfahren und damit auch vom Einkommensteuerbescheid klar abgekoppelt habe (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 113). Weiters hat der Senat erwogen, dass strittig sei, bis zu welchem Zeitpunkt die Investitionszuwachsprämie beantragt und das entsprechende Verzeichnis mit Rechtsanspruch auf Gutschrift eingereicht werden könne. Der Gesetzgeber habe mit der Formulierung „Der Steuererklärung ist ein Verzeichnis der...

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