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SWK 20, 15. Juli 2004, Seite 653

Die Hauptwohnsitzbefreiung bei Einkünften aus Spekulationsgewinn

Aufgrund einer vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern dem Einkommensteuerfinanzamt übermittelten Abgabenerklärung gemäß Grunderwerbsteuergesetz, nahm dieses nach erfolgten Vorhalteverfahren das Veranlagungsverfahren für das Jahr 1996 wieder auf, da der Steuerpflichtige sein Gartenhaus innerhalb der Spekulationsfrist (vier Jahre nach Erwerb) veräußert hatte.

In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1996 brachte der Bw. vor, dass es sich bei gegenständlicher Liegenschaft um seinen Hauptwohnsitz gehandelt habe, da er in diesen vier Jahren von seiner Ehefrau, die an der Wohnadresse verblieben sei, getrennt gelebt habe. Erst nach Verkauf der Liegenschaft habe er wieder den gemeinsamen Haushalt mit seiner Gattin aufgenommen.

Im Zuge des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens brachte der Bw. in Summe vor, dass er als alleinlebender Taxifahrer die typische Lebensweise eines Singles geführt habe, die darin bestanden habe, dass er sich in dem Haus versteckt und kein ausschweifendes Leben geführt habe, sodass ihn die Nachbarn nicht hätten sehen können. Aufgrund der Lage des Hauses und der Tatsache, dass das benachbarte Pensionistenehepaar nicht ständig dort gewohnt habe, hätten...

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