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SWK 20, 15. Juli 2004, Seite 652

Surrogatzahlungen für nicht konsumierte Incentivereisen

Nicht als Geschenke, sondern als steuerpflichtige Einnahmen zu erfassen

Im Zuge der Auswertung eines zum Beweis der Deckung der Lebenshaltungskosten nachgereichten Kontos des Berufungswerbers (Bw.) wurden vier, unter der Rubrik „Devisen Refundierungen" benannte Zahlungseingänge festgestellt.

Befragt zu diesem Sachverhalt führte der Bw. aus, dass es sich um bisher nicht deklarierte Einnahmen handle. Diesen Einnahmen seien Zahlungen ausländischer Geschäftspartner für lukrative Vermittlungen zugrunde gelegen. Aufgrund des Umstandes, dass die erhaltenen Geldbeträge als Surrogate für von den Geschäftspartnern angebotene, aber nicht konsumierte Gratisurlaube anzusehen seien, handle es sich um steuerlich unbeachtliche „Geschenke".

Ungeachtet der Tatsache, dass die in Streit stehenden, Gratisurlaube ablösenden Zahlungen in unrunden Lirabeträgen (die umgerechneten Schillingbeträge bewegten sich zwischen rund 8.000,- bis 17.000,-) geleistet worden sind und dies per se als Umstand zu werten ist, der gegen das Vorliegen eines Geschenkes spricht, und der Verdacht der Abgeltung steuerlich nicht deklarierter Vermittlungsleistungen nahe liegt, handelt es sich nach der Rechtsansicht des UFS bei den Ei...

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