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Dauernde Lasten
• Dauernde Lasten sind rechtliche Verpflichtungen zur Geld- oder Sachleistung, die während eines längeren Zeitraumes (mindestens 10 Jahre) bestehen, deren Zeitdauer aber ungewiss ist. - (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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