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SWK 12, 20. April 2004, Seite R 26

Dauernde Lasten

Dauernde Lasten sind rechtliche Verpflichtungen zur Geld- oder Sachleistung, die während eines längeren Zeitraumes (mindestens 10 Jahre) bestehen, deren Zeitdauer aber ungewiss ist. - (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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