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SWK 12, 20. April 2004, Seite 26
Führen von Büchern im Ausland
• Widerruf einer Bewilligung zur Führung der Bücher im Ausland - (§ 131 Abs. 1 BAO i. d. F. vor BGBl. I Nr. 141/2000), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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