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SWK 12, 20. April 2004, Seite 26

Führen von Büchern im Ausland

Widerruf einer Bewilligung zur Führung der Bücher im Ausland - (§ 131 Abs. 1 BAO i. d. F. vor BGBl. I Nr. 141/2000), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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