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SWK 12, 20. April 2004, Seite 25

Einnahmen: Zurechnung

Werden Geldmittel einer juristischen Person für repräsentative, steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen verwendet, so rechtfertigt dieser Umstand zwar die Verweigerung der Anerkennung dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben bei Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage der juristischen Person, nicht aber ohne weitere Begründung die Zurechnung der den entsprechenden Aufwendungen gegenüberstehenden Einnahmen bei dem die juristische Person vertretenden Organ. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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