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Zum Ausmaß der Berichtspflicht des Vorstandes gegenüber dem Aufsichtsrat insbesondere bei Konzernmuttergesellschaften
Konzernbericht befreit nicht von der gesonderten Berichtspflicht für das Einzelunternehmen
Den gesetzlichen Berichtspflichten in Aktiengesellschaften kommt in jüngster Zeit immer mehr Bedeutung zu. Der Vorstand ist gut beraten, seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend nachzukommen sowie diese formal ausreichend auszugestalten. Der nachstehende Beitrag fasst den Umfang der Berichtspflicht insbesondere auch für Konzernmuttergesellschaften zusammen und kommt zum Ergebnis, dass ein Konzernbericht nicht von der gesonderten Berichtspflicht für das Einzelunternehmen befreit.
I. Berichtspflicht gemäß § 81 Abs. 1 AktG
Gemäß § 81 Abs. 1 AktG hat der Vorstand dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftspolitik des Unternehmens zu berichten sowie die künftige Entwicklung von Vermögens-, Bilanz- und Ertragslage anhand einer Vorschaurechnung darzustellen (Jahresbericht). Der Vorstand hat weiters dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens im Vergleich zur Vorschaurechnung unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung zu berichten (Quartalsbericht). Bei wichtigem Anlass ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates unverzüglich zu berichten;...