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SWK 12, 20. April 2004, Seite 453

Aktuelle USt-Probleme bei der Zwangsversteigerung von Immobilien

"Reverse-Charge-System" bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken

Sabine Kristen

Im Zuge der Beschlussfassung über das Wachstums- und Standortgesetz 2003 wurde im Finanzausschuss ein Antrag gem. § 27 GOG auf Abänderung des Umsatzsteuergesetzes eingebracht und beschlossen, der unter anderem die Einführung des Reverse-Charge-Systems bei der Zwangsversteigerung von Liegenschaften vorsieht.Die Neuregelung wirft allerdings einige Fragen und Probleme auf, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

I. Neuregelung im Überblick

1. Anwendungsbereich

Gem. § 19 Abs. 1b UStG n. F. wird der Übergang der Steuerschuld bzw. das Reverse-Charge-System ausgeweitet und in Zukunft gem. § 19 Abs. 1b lit. c UStG n. F. auch auf die Lieferung von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren zur Anwendung kommen. Im Falle der Verwertung von Grundstücken im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens wird die Umsatzsteuer für die Lieferung des Verpflichteten an den Ersteher in Zukunft vom Ersteher (Empfänger der Leistung) geschuldet. Voraussetzung ist, dass der Empfänger der Leistung ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so kommt der Übergang der Steuerschuld zwingend zur Anwendung.

2. Folgen für den Leistungsempfänger

Bei Anwendung des Reverse-Charge-Systems w...

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