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SWK 12, 20. April 2004, Seite 12

Privatanteil bei Wohnmobil

Privatanteil bei Wohnmobil (§ 20 EStG)

Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger hat für seine betriebliche Tätigkeit ausschließlich ein Wohnmobil verwendet. Die Aufwendungen für dieses Fahrzeug (samt eingebautem Fernseher, Sattelitenempfänger und Videogerät für Wartezeiten und eingerichteter Küche für Verabreichen von Getränken und kleinen Imbissen an Verhandlungsteilnehmer) wurden zu 100 % als Betriebsausgaben geltend gemacht. Der VwGH bestätigt, dass ein Ansatz von 15 % Privatanteil keinen Verstoß gegen die Lebenserfahrung darstelle ().

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