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SWK 12, 20. April 2004, Seite 11

Zeitpunkt der Verausgabung bei Überschussrechner

Zeitpunkt der Verausgabung bei Überschussrechner (§ 19 EStG)

Wird von einem überzogenen Bankkonto am 31. 12. eines Jahres eine Betriebsausgabe abgebucht, dann kommt es durch die Abbuchung gegenüber der Bank zu einer weiteren Schuld. Der Abfluss beim Kontoinhaber erfolgt erst in jenem Zeitpunkt, in dem er sich der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die durch die neue Schuld verschafften Geldmittel begibt; dies ist erst der Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Abbuchung durch die Bank. Wenn daher die Bank erst im nächsten Jahr rückwirkend eine S. 12Buchung mit Valuta zum 31. 12. durchführt, dann erfolgt der Abfluss erst im nächsten Jahr ().

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