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Schulreisen in Semesterferien
Schulreisen in Semesterferien (§ 16 Abs. 2 EStG)
Das Finanzamt versagte bei einer Mittelschullehrerin für Latein und Philosophie die Kos-ten für eine Romreise in den Semesterferien und für eine Sizilienreise in den Osterferien mit dem Argument, dass es sich auf Grund des Programms um keine spezifischen Bildungsreisen gehandelt habe. Wenn es sich bei diesen Reisen nach Bestätigung der Schule um schulbezogene Veranstaltungen mit der Teilnahme von jeweils 35 Schülern gehandelt hat und von den Schülern vor Ort auch Referate oder Übersetzungen durchzuführen waren, dann kann davon ausgegangen werden, dass eine solche Reise keine Anziehungskraft für andere Personen gehabt hat. Damit sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar ().