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SWK 12, 20. April 2004, Seite 11

Liebhaberei bei Zahnarzt-Seminaren

Liebhaberei bei Zahnarzt-Seminaren (§ 2 EStG)

Ein Zahnfacharzt hat neben seinem ärztlichen Betrieb auch Seminare für Zahnärzte durchgeführt. Weiters hat er sich mit einem Patent für Kiefervermessungsgeräte beschäftigt und auf seinem Boot in Italien eine „Sommerakademie" abgehalten. Strittig war, ob diese Tätigkeiten einen einheitlichen Betrieb darstellen. Ein organisatorischer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Facharzt und den Fachvorträgen ist nicht zu erkennen. Da die Vorträge isoliert betrachtet in sieben Jahren einen Gesamtverlust von 180.000 € erwirtschaftet haben und auch in Zukunft nicht mit Gewinnen zu rechnen ist, kann Liebhaberei angenommen werden ()

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