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SWK 2, 10. Jänner 2004, Seite 5

Wetten: Bewilligung

Bewilligung zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten - (§ 13 Abs. 4 GebG), (Aufhebung infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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