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VwGH bejaht nunmehr das Vorliegen einer (einheitlichen) Rechtsprechung zur Strafbarkeit einer juristischen Person
Art 133 Abs 4 B-VG; § 99d BWG; § 35 FM-GwG
Die zuvor noch nicht höchstgerichtlich geklärte „Rechtsfrage der Strafbarkeit der juristischen Person und ein Erfordernis der Zurechnung eines allfälligen Verschuldens einer natürlichen Person“ hat der VwGH im Erkenntnis vom , Ro 2018/02/0023 [ÖBA 2019/768] beantwortet. Rechtsprechung zu dieser Frage liegt also nunmehr vor.