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ASoK 9, September 2022, Seite 353

Kollektivvertragliche Ausnahmen von der Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Branchen mit überwiegenden Saisonbetrieben

, ZAS 2022/35 (Wiesinger); Unterrieder, Weiterhin 14-tägige Kündigungsfrist im Hotel- und Gastgewerbe? RdW 2022, 481; Korenjak, Das Kriterium der „verstärkten Auslastung“ im Saisonbetrieb, ASoK 2022, 291.

Im Zuge der im Herbst 2017 beschlossenen und seit geltenden Regelungen zur Angleichung der Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten wurde bestimmt, dass durch Kollektivverträge für Branchen, in denen Saisonbetriebe im Sinne des § 53 Abs 6 ArbVG überwiegen, abweichend Regelungen festgelegt werden können (§ 1159 Abs 2 ABGB).

Der OGH hat dazu jetzt anlässlich eines Feststellungsantrags der Fachverbände Hotellerie und Gastgewerbe der Wirtschaftskammer Österreich entschieden, dass derartige kollektivvertragliche Regelungen auch dann gültig sind, wenn sie vor dem Inkrafttreten der Angleichung der gesetzlichen Kündigungsbestimmungen vereinbart wurden. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung in § 1159 Abs 2 ABGB wurden daher zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende von der gesetzlichen Angleichung der Kündigungsmodalitäten abweichende kollektivvertragliche Kündigungsregelungen nicht verdrängt.

Hinsichtlich des Überwiegens der Saisonbetriebe kommt es nach dem OGH auf die Anzahl der Saiso...

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