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E-Finanz und die neuen Steuererklärungen
Als nächster Schritt bei der ambitionierten Weiterentwicklung des E-Government der österreichischen Finanzverwaltung steht im Projekt E-Finanz die Abgabe der Jahreserklärungen für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung in FINANZOnline an. Zur technischen Durchführung war die Erweiterung der elektronischen Abgabenerklärung um neue Betriebskennzahlenbei der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung als „strukturierte Information" erforderlich, wodurch sich die Anforderungen an das Rechnungswesen ab 2004 sowie an die Gewinnermittlung ab 2003 geändert haben.
I. E-Government - E-Finanz
Ein wichtiger Bereich des von der Bundesregierung ambitioniert weiterentwickelten Bereiches des E-Government sind die E-Finanz-Projekte der Finanzverwaltung. Unter dem nicht als Gesetzesbegriff definierten Ausdruck E-Finanz sind die Projekte „FINANZOnline", „elektronische Steuererklärungen" und auch die automationsunterstützte Risikoanalyse der Finanzämter zu verstehen.
Die Rechtsgrundlagen zu E-Finanz sind in EU-Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen zu finden. Als wichtigste österreichische Normen sind hier die Bundesabgabenordnung (§§ 86a, 90a, 97 und 133 BAO), das EStG, das UStG, das KStG, das Zustellgesetz und die FINANZOnli...