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SWK 9, 20. März 2004, Seite S 363

"Die Aufhebung tragende Begründungselemente" im Rahmen der Rückzahlungssperre für Getränkesteuer auf alkoholische Getränke

Der VwGH verwirft das Merkblatt für die Gemeinden Tirols, Mai 2000, Nr. 21

Wolf-Dieter Arnold

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Abgabenbehörde bei denjenigen Abgabenschuldnern, die sich im Streit um die Rückerstattung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke im zweiten Rechtsgang befinden, an die tragenden Begründungselemente der den im ersten Rechtsgang ergangenen Bescheid aufhebenden Entscheidung (der Vorstellungsbehörde) auch dann gebunden sind, wenn diese Begründungselemente mit dem später ergangenen bzw. mit dem VwGH-Erk. vom , 2003/16/0148in Widerspruch stehen.

Die vorliegende Untersuchung erfolgt ausgehend vom VwGH-Erk. , 2003/16/0379 (früher 2001/16/0526) und gibt demzufolge auch die in diesem Erkenntnis dargestellte Rechtsansicht des VwGH wieder, wonach das Tiroler Getränke- und SpeiseeissteuerG 1993 keine gegenüber der Rückzahlungssperrregelung des § 187a TLAO vorangige Regelung hinsichtlich der Rückzahlung von Guthaben enthalte.

I. Der dem VwGH-Erk. , 2003/16/0379 zugrunde liegende Sachverhalt

1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Tiroler Gemeinde vom wurde die Getränkesteuer für das Wirtschaftsjahr des Beschwerdeführers Dezemb...

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