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Aktuelle Änderungen der Vereinsrichtlinien 2001
Rechtsansicht des BMF zur Vereinsbesteuerung auf den neuesten Stand gebracht
Etwa zwei Jahre nach ihrer Inkraftsetzung haben die Vereinsrichtlinien 2001 (AÖFV Nr. 65/2002), die die Rechtsansicht des BMF zur Vereinsbesteuerung darstellen, ihre erste größere Änderung erfahren. Sie erfolgte vor allem zur Anpassung an das bereits Mitte 2002 in Kraft getretene Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002.
Im Folgenden sollen überblicksartig die vor allem für die Praxis wichtigsten Änderungen der entsprechenden Randzahlen (Rz.) des Richtlinienwerks dargestellt und teils auch kommentiert werden.
1. Grundlagen der Änderungen (Übersicht)
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1.
| Vereinsgesetz 2002 (Änderungen folgender Rz.: 2, 4, 5, 5a, 133, 329, 331, 334, 793, 794, 798, 866, 867, 868) |
|
2.
| Änderung des ErbSchStG (Änderungen folgender Rz.: 709, 711, 711a) |
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3.
| Sonstige Änderungen (Änderungen folgender Rz.: 3, 168, 558, 582, 668, 762, 772, 774, 777, 850, 859, 861, 864, 867) |
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