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Privatvermögen: Verkauf
• Verkäufe von Privatvermögen erfüllen das Kriterium der Nachhaltigkeit nicht, wenn sie nur gelegentlich erfolgen und es am „inneren Zusammenhang" solcher gleichartiger Tätigkeiten fehlt. Tatsächliche Wiederholung der Ausübung der Tätigkeit ist zur Begründung ihrer Nachhaltigkeit dann nicht erforderlich, wenn aus objektiven Umständen auf das Vorliegen einer Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann, während eine einmalige Tätigkeit nicht Nachhaltigkeit begründen kann, wenn die Umstände eine solche Wiederholungsabsicht objektiv nicht erkennen lassen. - (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung der Verfahrensvorschriften)
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