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SWK 35, 15. Dezember 2004, Seite W 177

Prüfung der rechnerischen Überschuldung

Mit dem Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003 - GIRÄG 2003, BGBl. I Nr. 92/2003, hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Verbindlichkeiten, für die der Gläubiger eine Rangrücktrittserklärung abgegeben hat, bei Prüfung der rechnerischen Überschuldung nicht zu berücksichtigen sind. Zuvor war eine entsprechende Rechtsauffassung zumindest vertretbar. ( v.)

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