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Die finanzielle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres
Nutzung der Rückwirkungsfiktionen des UmgrStG
Die Voraussetzung des Bestehens der finanziellen Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres (§ 9 Abs. 4 i. V. m. Abs. 5 KStG)für die Bildung einer Unternehmensgruppe ist mit erheblichen Folgen verknüpft. Wird dieses Erfordernis nicht erfüllt, kann das potentielle Gruppenmitglied im betroffenen Jahr nicht in die Gruppe miteinbezogen werden. Damit sind die Ergebnisverrechnung sowie eine allfällige Firmenwertabschreibung im laufenden Jahr nicht mehr möglich. Der vorliegende Beitrag behandelt drei unterschiedliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erfordernis der finanziellen Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres. Zunächst wird die Frage erörtert, wann der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei einem Beteiligungskauf stattfindet. Im zweiten Abschnitt wird anschließend dargestellt, wann das Kriterium der finanziellen Verbindung für das gesamte Wirtschaftsjahr als erfüllt angesehen werden kann. Schließlich werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie die finanzielle Verbindung auch bei „verspätetem" Beteiligungserwerb mittels umgründungssteuerrechtlichen Gestaltungen doch noch für das gesamte Wirtschaftsjahr hergestellt werden kann.
I. Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
Motiviert durch die jün...