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SWK 35, 15. Dezember 2004, Seite 988

Investitionszuwachsprämie bei neu gegründetem Leasingunternehmen

UFS verwirft Einkommensteuerrichtlinien

Die in EStR 2000, Rz. 8223, vertretene Rechtsansicht, dass neu gegründete Unternehmen „grundsätzlich" von vornherein von der Investitionszuwachsprämie ausgeschlossen sind, ist dem Einkommensteuergesetz nicht zu entnehmen; entgegen den EStR 2000 verlangt das Gesetz nicht, dass das Unternehmen bereits während des gesamten vollständigen tatsächlichen Vergleichszeitraumes, also mindestens drei Jahre, bestanden hat (vgl. Doralt, Investitionszuwachsprämie: Widersprüche bei Unternehmensgründungen und beim Investitionszuwachs, RdW 2004/289). Daraus folgt, dass Vorgründungsjahre voll zu berücksichtigen und mit den Investitionen in der Höhe von null anzusetzen sind; Investitionen im Gründungsjahr kommen daher ausnahmslos in den vollen Genuss der Prämie (100 % der Investition; Doralt, EStG, 4. Auflage, § 108e Tz. 2 bis 4; Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 108e Tz. 3; Hilber, Prämienbegünstigter Investitionszuwachs: Die Berechnung des durchschnittlichen Investitionsvolumens auch für Neugründer, SWK-Heft 34/2002, Seite S 856). Ebenso findet die in EStR 2000, Rz. 8223, enthaltene Aussage, eine Neugründung müsse „eindeutig betriebswirtschaftlich sinnvoll" sein, um in den Genuss der Investitionszuwachs...

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