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Kein Vorsteuererstattungsverfahren für Besorgung von Hotelaufenthalten im Inland
Erbringt ein ausländischer Reiseunternehmer Reiseleistungen (Besorgung von Hotelaufenthalten in Österreich) auch an Unternehmer für ihr Unternehmen, so ist eine Vorsteuererstattung nach der Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 ausgeschlossen. Denn dadurch erbringt der ausländische Reiseunternehmer gemäß § 3a UStG auch Leistungen im Inland, die zu Umsätzen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 führen. (UFS Graz vom , RV/0039-G/04)