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Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen veröffentlicht zwei neue Berichte zur Benchmark-Verordnung
Die EZB-Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen veröffentlichte Anfang November zwei neue Berichte zur Verordnung (EU) 2016/1011 (Benchmark-Verordnung). Die Berichte beschäftigen sich mit Ersatzbestimmungen in Verträgen sowie mit den möglichen Auswirkungen des Übergangs auf den €STR und der Einführung der €STR-basierten EURIBOR-Rückfalllösung auf die Rechnungslegung.
Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen
Die 2018 von EZB, ESMA, belgischer Finanzaufsichtsbehörde sowie Europäischer Kommission gegründete Arbeitsgruppe zu risikofreien Zinssätzen für das Euro-Währungsgebiet hat sich die Entwicklung, Identifizierung und Empfehlung von risikofreien Zinssätzen zum Ziel gesetzt. Diese risikofreien Zinssätze sollen als Alternative zu bestehenden Referenzzinssätzen, die nicht den Anforderungen der Benchmark-Verordnung entsprechen, eingesetzt werden.
Die Arbeitsgruppe hat bereits im Jänner 2019 Leitlinien für Ersatzbestimmungen in Neuverträgen für auf Euro lautende Cash-Produkte veröffentlicht. Im Juli 2019 folgten Empfehlungen zum rechtlichen Aktionsplan bezüglich des Übergangs von EONIA zu €STR/EURSTR. Zudem hat die Arbeitsgruppe im August 2019 einen Bericht zu den Auswirkungen des Übergang...