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Erhöhung der Stundungs- und Aussetzungszinsen durch das AbgÄG 2004
Aufgrund eines Abänderungsantrages im Finanzausschuss werden mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 die Stundungszinsen um 0, 5 %, die Aussetzungszinsen um 1 % erhöht. Die Stundungszinsen werden also in Zukunft 4,5 % , die Aussetzungszinsen 2 Prozent über dem Basiszinssatz liegen, der seit 1,47 % beträgt. Die Stundungszinsen betragen derzeit 5,47 %, ab werden sie (bei unverändertem Basiszinssatz von 1, 47 Prozent) somit 5,97 % betragen. Die Aussetzungszinsen machen derzeit 2,47 %, ab 3,47 % aus.