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ÖBA 12, Dezember 2019, Seite 883

FMA-Mindeststandards für die interne Revision

Die FMA hat am eine Neufassung der 2005 veröffentlichten Mindeststandards zur internen Revision veröffentlicht. Die Mindeststandards, die unter Umständen auch für direkt beaufsichtigte Institute von Bedeutung sein können, beschreiben die Aufgaben der internen Revision und die zugrunde liegenden Grundsätze. Zudem konkretisieren sie die Anforderungen an die Prüfungsdurchführung durch die interne Revision, die Konzernrevision und die Kommunikation der Aufsichtsbehörden mit der internen Revision. Die Aktualisierung berücksichtigt zwischenzeitliche regulatorische Entwicklungen wie u.a. die neuen Auslagerungsbestimmungen des § 25 BWG sowie die neuen Fit & Proper-Anforderungen im BWG und im FMA-Rundschreiben. Zudem ist die Abgrenzung der internen Revision zur Compliance-Funktion nach § 39 Abs. 6 BWG hinsichtlich Zweck und Aufgabenbereich klar festgehalten.

Die interne Revision, die im Stufenbau der Aufsicht die erste Instanz der Überwachung und Kontrolle bildet, übernimmt die laufende und umfassende Prüfung der Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des gesamten Instituts als eine ständige Einrichtung. Die Etablierung und die Funktionsfähigkeit obliegen allen Geschäftsleiterinnen und Gesch...

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