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SWK 16, 1. Juni 2004, Seite 543

Einkünfte aus Erfindertätigkeit und Erfindervergütung: getrennte Beurteilung

Ausgleich von Gewinnen mit Verlusten nicht möglich

Bernhard Renner

Brot- und erfolglose österreichische Erfinderschicksale in der Vergangenheit sind fast schon legendär. Aber auch das aktuelle Steuerrecht steht dieser Tätigkeit eher reserviert gegenüber. Die eigentliche - zumindest in der Anlaufphase oftmalig Verlust bringende - Tätigkeit eines Erfinders und das Lukrieren von Vergütungen für bereits erfolgreiche Erfindungen weisen zwar einen gewissen Zusammenhang auf. Dennoch ist ein Ausgleich zwischen positiven und negativen Einkünften i. d. R. nicht möglich - dies hat der VwGH jüngst bestätigt.

1. Der Sachverhalt bzw. die Beurteilung durch die Rechtsmittelbehörde

Ein Abgabepflichtiger erklärte sieben Jahre lang negative Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Erfindungen im Bereich der Landmaschinentechnik) von insgesamt ca 41.500 € sowie in einigen Jahren dieses Zeitraums auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus Erfindervergütungen von ca. 4.700 € . Im Verwaltungsverfahren ergab sich, dass die einzigen bei der Erfindertätigkeit erklärten Einnahmen (insgesamt ca. 9.500 € ) aus Beratungstätigkeit bzw. einem Anlagenverkauf stammten.

Die Rechtsmittelbehörde ging davon aus, dass sowohl die Einnahmen aus Erfindervergütungen als auch aus der Berat...

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